Das ist der Grundsatz der deutschen Feuerwehren. Auch die Feuerwehr Langendernbach bleibt diesem Grundsatz treu. Generell ist die Hilfe der Feuerwehr kostenlos. Es gibt aber auch Ausnahmen, die in der Gebührensatzung der Feuerwehr festgelegt sind.
Retten
Retten: Bei dem Begriff versteht man das Abwenden einer Gefahr für Leib und Leben bei Personen und Tieren. Ein solcher Einsatz ist grundsätzlich gebührenfrei. Die entstandenen Kosten für Fahrzeuge und Personal übernimmt die Gemeinde Dornburg.
Löschen: In diese Kategorie fallen alle Einsätze, bei der die Feuerwehr ein Gerät zur Brandbekämpfung benutzt. Auch ein solcher Einsatz ist in der Regel gebührenfrei, es sei den, dass Feuer wurde von einem Brandstifter vorsätzlich gelegt. Sollte dieser von der Polizei ermittelt werden, so wird der Einsatz nach der Gebührensatzung abgerechnet und muss von der betreffenden Person in voller Höhe bezahlt werden. Löschen
Bergen
Bergen: Dies sind Einsätze, bei denen Sachwerte geschützt oder geborgen werden müssen. Darunter fallen zum Beispiel das Auspumpen von Kellern nach Hochwasser und Unwetter oder aber das Beseitigen von Sturmschäden an Gebäuden und Grundstücken. Die Kosten werden in einigen Fällen durch Versicherungen des Geschädigten ersetzt. Informationen darüber erhalten sie bei ihrem Versicherungsunternehmen.

Schützen: Brandschutzaufklärung ist ein Teil des gesetzlichen Auftrages der Feuerwehren. Dazu gehören die Brandschutzerziehung in Kindertagesstätten und Grundschulen, sowie Seminare in Firmen und in Seniorenheimen für die Mitarbeiter. Des weiteren betreibt die Langendernbacher Feuerwehr Brandschutzaufklärung in Form von Brandschutztipps, die auf dieser Homepage veröffentlicht werden. Diese Arbeit läuft fast unbemerkt von der Bevölkerung im Hintergrund ab, nimmt aber einen großen Teil der Feuerwehrarbeit in Anspruch. Selbstverständlich sind alle Informationen, die sie von der Feuerwehr bekommen kostenfrei. Nutzen Sie dieses Angebot.

Schützen